Der Anrainer einer (geplanten) Mobilfunkanlage hat in Österreich keine Möglichkeit, gegen die Errichtung dieser Mobilfunkanlage Einspruch zu erheben. Die Grenzwerte für Strahlungsimissionen sind so hoch, dass der Anrainer zwar durch die Mikrowellenstrahlung der Sendeanlage nicht "erhitzt" wird, jedoch können damit langfristige gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsministerium und das Infrastrukturministerium sehen zur Zeit keinen Anlass, die hohen Grenzwerte zu reduzieren. Nur das Ortsbildschutzgesetz, das Naturschutzrecht und das Forstrecht geben - je nach Standort - den Ländern und Gemeinden geringe Möglichkeiten, steuernd einzugreifen. Die Gesetzeslage in Österreich ist jedoch diesbezüglich uneinheitlich. In jedem Fall ist das Engagement der betroffenen Anrainer - je mehr und je frühzeitiger, desto besser - ein gangbarer Weg, den Errichtern und Betreibern von Mobilfunkanlagen ihre gesundheitlichen und anderen Interessen kundzutun. Informieren Sie die Gemeinde und den Grundeigentümer schriftlich und durch Vorsprachen von Ihren Bedenken. Es gibt viele Fälle, in denen ein derartiges beharrliches Vorgehen zu Erfolg und zu einvernehmlichen Lösungen geführt hat (anderer Standort, weiter entfernt von bewohnten Gebäuden). Musterbrief an den Eigentümer / die Eigentümerin eines Grundstücks mit (geplanter) Mobilfunkanlage zur Anmeldung von Schadenshaftungsansprüchen. als Microsoft® Word Dokument zum Download
Arbeitspapier des EU-Parlaments zu den
AUSWIRKUNGEN NICHT IONISIERENDER ELEKTROMAGNETISCHER STRAHLUNG (pdf) Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendern sind zu prüfen Oberverwaltungsgericht Münster fällt wichtiges letztinstanzliches Urteil Anliegerrechte gestärkt, Hürden für Mobilfunkindustrie erheblich höher gelegt. Baugenehmigungsbehörden müssen ab sofort gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunksender in eigener Zuständigkeit prüfen. Anwaltskanzlei: "Jetzt kommt es knüppeldick für die Mobilfunkbetreiber" - "Schockwelle".
Mobilfunk und Mietumfeld, Ein Aufsatz zur Rechtslage in Deutschland Grenzwertdiskussion Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofes Baurechtliche Auswirkung Vereinbarung vom 09.07.2001 Wohnungseigentümergemeinschaften Mietrecht Vermögenseinbußen Der Gesetzgeber ist gefordert
Catania-Resolution der Universitäten Wien und Catania, September 2002
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