Über 100 kritische Zitate
betreffs der Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen von Wissenschaftlern,
Ärzten, Behörden, Organisationen und Experten aus der ganzen Welt
"Bauten sind so zu errichten, dass sie das Leben oder die
Gesundheit des Menschen und die natürliche Lebensgrundlage nicht
gefährden." Bauordnung, Artikel 3
"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit."
Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2
"Jeder Dritte ist umweltkrank." Der Bundesgesundheitsminister
(1995)
"30% aller Versicherten sind durch Umwelteinflüsse krank
geworden." Die Krankenkassen (1996)
"Ein Viertel aller Erkrankungen werden direkt durch schlechte
Umweltbedingungen verursacht." Weltgesundheitsorganisation WHO
(1995)
"Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder
Hormonsystem. Jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht,
derkeine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt." DGUHT, Deutsche
Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie (1994)
"Jede Strahlung ist so gering wie nur eben möglich zu
halten." Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1994)
"Wo man Dauerbelastungen durch elektromagnetische Felder
herabsetzen kann, da sollte man es tun." Bundesamt für
Strahlenschutz BfS (1996)
"Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die
Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch
bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein."
Bundespostminister Wolfgang Boetsch in einer Pressekonferenz (1994)
"Wir stellen uns auf Schadenersatzansprüche ein. Sollte die Gefahr
durch elektromagnetische Mobilfunkstrahlung nachgewiesen werden, dann
wäre dies das größte Schadenspotential, welches die
Versicherungswirtschaft jemals zu bewältigen hatte." Julius von
Rotenhahn, Frankona-Versicherung (1994)
"Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende
Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich."
Landtag Düsseldorf (12.3.1994)
"Ich will die D-Netz-Sender wieder loswerden. Meine Gesundheit wird
geschädigt." Peter Hintze, CDU-Generalsekretär, zu der
Mobilfunkanlage über seinem Büro auf dem Dach des
Konrad-Adenauer-Hauses in Bonn (1994)
"Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn
sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage befindet."
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im
Telekom-Auftrag (1998)
"Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf den Menschen
stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in
biologische Prozesse ein." Prof. Dr. Ross Adey,
Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1970)
"Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und verändern
Neurotransmitterabläufe." Prof. Dr. Dan Lyle,
Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1985)
"Periodisch gepulste Mikrowellen verändern die menschlichen
Gehirnströme. Das ist im EEG bei Strahlungsstärken von 1000 µW/m²
nachweisbar." Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker,
Universität Lübeck (1994)
"Gepulste Mikrowellen der Intensität eines üblichen
Mobilfunktelefonates beeinflussen die bioelektrische
Gehirnaktivität." Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)
"Es gibt keinen Zweifel, dass gepulste Handywellen, die noch keinen
thermischen Effekt auslösen, biologisch wirksam werden können."
Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)
"Die Frequenz, mit der Zellen kommunizieren, liegt zwischen 10 und
1000 Hertz." Mannheimer Elektrizitätswerk MVV in 'Mensch und
Elektrizität' (1997)
Pulsfrequenz Handy 217 Hz, Mobilfunk-Basisstation (GSM) bis 1736 Hz,
DECT-Schnurlostelefon 100 Hz
"In der Sprache der Nachrichtentechnik darf man Nervenleitbahnen
als digitale Übertragungskanäle ansehen. Sie sind die
Fernmeldestromkreise des Organismus. Dabei vollzieht sich die
Informationsübermittlung durch Impulse. Meist wird eine Pulsfrequenz
von 1000 Hz nicht überschritten." RWE-Arbeitsinformation, Dr.-Ing.
Rolf Hotopp (1984)
"Bei 36 Probanden führte die gepulste Strahlung im Labor
unmittelbar nach dem Einschalten zu Veränderungen im EEG." Dr. H.P.
Reiser, Dr. W. Dimpfel, Dr. F. Schober vom
Pro-Science-Forschungsinstitut im Auftrag der Telekom (1995)
"Wir fanden bei zwei Dritteln der Versuchspersonen nach dem
Einschalten eines Handys eine gesteigerte Aktivität im EEG." Dr.
Stefan Schulze Klinikum Großhadern in München (1997)
"Veränderungen im EEG traten nach 15 Minuten Handy-Einschaltzeit
auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase." Prof. Dr.
Alexander Borbely, Institut für Toxikologie, Universität Zürich
(1999)
"Es ist 30 bis 70 Meter Abstand von Mobilfunkanlagen zu
Wohnhäusern einzuhalten. Bei der Risikobewertung ist zwischen
thermischen und nichtthermischen Wirkungen zu differenzieren."
Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (30.12.94)
"Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland
werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken
eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim 10.000stel der
deutschen Grenzwerte." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs,
Bundeswehr-Universität Neubiberg (1997)
"Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern
nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit
Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf
krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran."
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur
Elektrosmogverordnung
"Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft
kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt auf die Frage eines
Fernsehjournalisten, warum man Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um
die biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht
beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt.
"Die Grenzwerte beruhen auf den thermischen Effekten, weil das die
einzigen Effekte sind, die man bisher tatsächlich nachgewiesen
hat." Prof. Dr. Maria Blettner, Vorsitzende der
Strahlenschutzkommission,Süddeutsche Zeitung (30.11.1999)
"Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche Grundlage
der Grenz-werte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf
Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Gehirntumore und Brustkrebs,
weit unterhalb der Grenzwerte." Das NRW-Umweltministerium auf die
Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung (1998)
"Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die
Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den
bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von
uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen,
und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich
betont, auseinanderzusetzen." Prof. Dr. Heyo Eckel,
Bundesärztekammer (August 2000)
"Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den
Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der
Gesundheit." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Bundeswehruniversität
Neubiberg (2000)
"Mit den Grenzwerten werden nur die zur Zeit wissenschaftlich
nachgewiesenen Auswirkungen ausgeschlossen. Verdachtsmomente, die man
hat, werden nicht dabei berücksichtigt. Und diese Verdachtsmomente
geben unseres Erachtens Anlass zur Vorsorge, also zu Maßnahmen, die
verhindern, dass die Exposition höher ist als unbedingt
notwendig." Dr. Olaf Schulz, Bundesamt für Strahlenschutz,in der
ARD-Sendung 'Plusminus' (Mai 2001)
"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz. Die
Behauptung einer Schutzwirkung durch die zuständigen Behörden ist als
wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich
schon allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis
absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein." Prof. Dr.-Ing.
Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
"Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist die Beschränkung auf
das thermische Effektprinzip, wie es die 'Internationale Kommission zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP' pflegt, nicht mehr
haltbar." Prof. Dr. Michael Kundi, Universität Wien, Institut für
Umwelthygiene (März 2001)
"Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor
langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen
Krebsrisiko, zu schützen." Weltgesundheitsorganisation WHO zum
Thema Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Oktober
1999)
"Man sollte die Mobilfunktechnik ändern, damit biologische
Reaktionen durch gepulste Strahlung gar nicht mehr stattfinden können.
Das ist möglich, denn es ginge auch ohne Pulsung." Prof. Dr. Peter
Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)
"Der Mensch reagiert bereits auf kleinste Hochfrequenzreize ab
einer Stärke von 0,1 µW/m². Hier ist schon die veränderte
Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen feststellbar. Je näher man an
einer Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der
Gentechnik werden Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen
zu verändern." Dr.-Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der
Bundeswehruniversität (1992)
"Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die
Summe aller gepulsten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein
Beurteilungswert von 1000 µW/m² empfohlen." Resolution von 19
Wissenschaftlern aus 10 Ländern auf der 'Internationalen Konferenz zur
Situierung von Mobilfunksendern', Salzburg (Juni 2000)
"Der Richtwert für die Summe aller gepulsten Funkeinwirkungen auf
den Menschen ist 1000 µW/m². Je Betreiber und Anlage werden 250
µW/m² gefordert." Salzburger Modell (2000)
"Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist 10
µW/m²." Magazin Öko-Test zur Strahlung an
Mobilfunk-Basisstationen, Heft 4/2001 in Absprache mit Dr. Lebrecht von
Klitzing (Medizinische Universität Lübeck), Prof. Dr. Günter Käs
(Universität der Bundeswehr) und BAUBIOLOGIE MAES, Neuss
Der Öko-Test definiert in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und
Baubiologen Strahlungsstärken unter 10 µW/m² als niedrige Belastung,
10-100 µW/m² als mittlere Belastung und über 100 µW/m² als hohe
Belastung. 10 µW/m² sollten vorsorglich, speziell wenn es um
dauerhafte Einwirkung geht, nicht überschritten werden, um biologische
Risiken niedrig zu halten. Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für
Schlaf- und Regenerationsbereiche sollten noch niedrigere Werte
angestrebt werden.
Wir von der BAUBIOLOGIE MAES unterstreichen die Forderung, eine
Strahlungsstärke von 10 µW/m² nicht zu überschreiten. Wenn nicht
mehr als 10 µW/m² Mobilfunkstrahlung einen Raum erreichen, dann, und
nur dann, haben die Bewohner gute Chancen individuelle Schutzmaßnahmen
eigenverantwortlich vornehmen zu können, z.B. durch Fenster- und
Wandabschirmungen in Schlafbereichen, um hier auf erstrebenswerte unter
1 µW/m² zu kommen. Das ist nicht technikfeindlich, denn eine optimale
Handyversorgung wäre gewährleistet, weil Handys schon bei etwa 0,001
µW/m² funktionieren.
"Gibt es schon für Handys zu wenig Studien, für Sendemasten gibt
es soviel wie keine. Für biologische Beeinträchtigungen spielt die
Zeitdauer ein große Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist.
Es ist noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert ist, das
heißt, ab welchem Wert es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken
werden unterschätzt. Es gibt etliche Studien, die im Hinblick auf ein
Krebsrisiko sehr beunruhigend sind." Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller,
Krebsforscher der Uni Wien (2000)
"Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder
das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach
abtun." Umweltausschuss des EU-Parlaments (2000)
"Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde
Wirkung haben, also dass Krebs sich im Einfluss der Felder schneller
entwickelt und fataler verläuft als normalerweise. Es wurde
nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit
allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen sehr vieler
Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das
alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht
abschätzen." Ecolog-Institut, Dr. H.P. Neitzke, umfangreichste
Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom,
ARD 'Plusminus' (Mai 2001)
"Ein Beispiel menschlicher Verwundbarkeit gegenüber
elektromagnetischen Einflüssen ist die Möglichkeit, durch einen mit 15
Hz getakteten Stroboskopblitz epileptische Anfälle auszulösen. Dabei
ist es nicht die Menge der vom Licht absorbierten Energie, es ist
vielmehr die dem Gehirn durch das fortwährende und regelmäßige
Blitzen auf einer Frequenz übermittelte Information, die den Anfall
verursacht. Diese erkennt das Gehirn, weil sie der gehirneigenen
Frequenz entspricht oder sehr ähnlich ist." Prof. Dr. J.G. Hyland,
Institut für Physik, University of Warwick (2001)
"Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bestehen
unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders
Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse
von Untersuchungen an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte.
Elektromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden,
dessen pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird." Prof. Dr.
Karl Hecht, Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charité
und Direktor des Institutes für Stressforschung, nach Auswertung von
1500 russischen Forschungsergebnissen im Auftrag des Bundesinstitutes
für Telekommunikation (Juli 2001)
"Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher
Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt
werden, sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des 'kalten
Krieges' war die Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften, die
durch die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchgeführt wurde,
Gesundheitsschäden zu verursachen, erfolgreich. Die Mikrowellenstärken
lagen dabei zwischen der eines Handys und einer Basisstation."
Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick
(2001)
"Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken
muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft
komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." "Wo
ernsthafte oder irreversible Gesundheitsschäden drohen, darf
wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um
kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen,
zurückzustellen."
Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro (2000)
"Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative
Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch
wenn es dafür noch keinen echten Beweis gibt." Umweltkonferenz der
Vereinigten Nationen, Rio de Janeiro (1992)
"Ein Wirtschaftsunternehmen kann keine Moral haben."
Telekom-Sprecher Dr. Volker Bökelmann auf der Bürgerversammlung in
Lohra (Februar 2001)
"Toxische Belastungen gehören zu den häufigsten Ursachen von
Krankheit und eingeschränkter Heilungsreaktion. Neben den Giften
bereiten zunehmend physikalische Energien Sorgen, wobei die
elektromagnetische Umweltbelastung die signifikanteste Form darstellt,
die der Mensch in diesem Jahrhundert hervorgebracht hat. Sie ist
besonders gefährlich. Toxine, egal ob stofflich oder energetisch,
können die DNA schädigen, die Abwehrkräfte schwächen und die
Entwicklung von Krebs und anderen Krankheiten fördern. Bemerkenswert
ist die Trägheit, mit der Mediziner und Wissenschaftler Interesse für
diese Thematik entwickeln. Hier droht eine der größten Gefahren für
die Gesundheit und für das gesamte Wohlergehen der heutigen Welt."
Prof. Dr. Andrew Weil, Mediziner und Pharmakologe, Harvard Universität
(1995)
"Mobilfunkanlagen sind ohne Baugenehmigung in reinen Wohngebieten
rechtswidrig. Mit der Nutzung eines Wohngebietes sind gewerblich
betriebene Mobilfunksender nicht vereinbar." Verwaltungsgericht
Düsseldorf (September 2001)
Als Folge dieses Urteils wurde in Kaarst der weitere Ausbau einer
Basisstation gestoppt. Viele weitere Anlagen in Wohngebieten müssten
jetzt geprüft, nachträglich genehmigt oder wieder entfernt werden.
"Die Nadeln und Blätter unserer Bäume sind wie kleine Antennen
und reagieren auch auf die schwächste Hochfrequenzstrahlung."
Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Universität der Bundeswehr Neubiberg
(1992)
"Blätter und Nadeln sind ideale Mikrowellenantennen. Zwischen
Waldsterben und hochfrequenter Strahlung besteht ein eindeutiger
Zusammenhang." Dr.-Ing. Wolfgang Volkrodt, ehemaliger
Siemens-Manager (1990)
"Biologische Effekte im nichtthermischen Bereich gelten als
wissenschaftlich gesichert." Einstimmiges Resumee von 16
Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen
Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)
"Wir müssen uns von der konventionellen Vorstellung, dass
elektromagnetische Felder nur thermische Sensationen bewirken sollen,
endlich lösen. Mit diesem einseitigen wissenschaftlichen Konzept der
konservativen Schule kommen wir nicht weiter, um die bestehenden
biologischen Probleme als Folge elektromagnetischer Einflüsse auch
vergleichsweise niedriger Stärken zu erklären." Prof. Dr. Albert
Popp auf einer Tagung des IMST (Januar 1996)
"Gepulste Felder verändern das EEG und das zentrale
Nervensystem." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-University,
California (1975)
"Schon minimale Temperaturerhöhungen des Gehirns durch
elektromagnetische Feldeinflüsse von unter 0,1 °C ziehen eine Palette
physiologischer und neuraler Reaktionen nach sich." Prof. Dr. Ross
Adey, Loma-Linda-University, California (1975)
"Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates für die
Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht
ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen
zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden
entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem
Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre
Unschädlichkeit überprüft werden." Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen sperrte einen D1-Turm in Essen (Februar 1993)
"Viele Menschen fragen sich ernsthaft, warum ein hoher
Mobilfunkmast mitten im Wohngebiet mal eben so errichtet werden darf, wo
man sogar bei einer Gartenhütte mehr Auflagen hat." Dr. Gerd
Oberfeld, Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg (2000)
"Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise auf
biologische Probleme durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen, z.B.
Hirnschäden bei Tieren, Erbgutveränderungen beim Menschen oder Krebs
bei Mäusen. Tierärzte untersuchten mehrere Bauernhöfe in Bayern und
Hessen, und zwar Höfe mit Mobilfunkbelastung und ohne. Auf den Höfen
mit Sendern in der Nähe gab es eindeutig mehr Missbildungen, und die
Tiere verhielten sich völlig anders. Diese Studie im Auftrag des
bayerischen Umweltministeriums bestätigt vorangegangene, bei denen im
Mobilfunkeinfluss ebenfalls Missbildungen, Verhaltensstörungen,
Fehlgeburten und die Verringerung der Milchleistung festgestellt wurden.
Immer mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit
dem Errichten neuer Mobilfunksender in der Nähe ihrer Höfe kamen
zeitgleich die Probleme beim Vieh." ARD-Fernsehmagazin 'Report'
(21. August 2000)
"Langzeitbelastungen können kritische Wirkungen auslösen. Der
Organismus reguliert immer nur eine relativ kurze Zeit gegen,
langfristig gibt er auf und Schaden entsteht. Außerdem ist auch beim
Funk die Latenzzeit wichtig, ähnlich wie bei Radioaktivität, dem
Rauchen oder Asbest. Bei Asbest vergehen zwischen dem Reiz, also dem
Inhalieren der Fasern, und dem Ausbruch der Krankheit, z.B. Lungenkrebs,
im Schnitt 14 bis 32 Jahre. Das könnte bei Funkbelastungen ähnlich
sein." Prof. Dr. Günter Käs, Radarexperte der
Bundeswehruniversität (1990)
"Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in
Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der
Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss
die Zellkerne spalten. Es gibt Beweise für Schäden durch Mobilfunk.
Dabei geht es nicht nur um Hirntumore, Blutveränderungen und Krebs
sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme. Wenn wir
jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen
verschließen, dann wird das nichts bringen. Man erweckt nur den
Eindruck, dass man Tote zählen will, bevor man handelt. Mit den
Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist
Entwarnung absolut unhaltbar." Dr. George Carlo, Medizin-Physiker
und Leiter einer im Auftrag der US-Mobilfunkindustrie durchgeführten
27-Millionen-Dollar-Studie (1999)
"Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie man sie vom
Mobilfunk kennt, übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt.
Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch die
Felder. Proteine und Schadstoffe durchdringen die Blut-Hirn-Schranke,
nachdem sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören ins
Blut, niemals ins Gehirn." Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und
Prof. Leif Salford, Universität Lund (2000)
"Das wichtigste Ergebnis unserer Studie ist, dass sich die
Lymphknotenkrebsrate bei Mäusen mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere
neun Monate lang zweimal täglich nur eine halbe Stunde mit gepulsten
elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich,
dass die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse,
weil diese zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt." Dr. Michael
Repacholi, Beauftragter der WHO für elektromagnetische Felder, zu
seiner Forschung im Auftrag der australischen Telekom (Telstra), 'Focus-TV'
(Mai 1997)
"Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, das bei
Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für
Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde
beim Menschen schon nicht auftreten." Prof. Dr. Wolfgang Löscher,
Tierärtzliche Hochschule Hannover zur Repacholi-Studie in der
'Süddeutschen Zeitung' (Mai 1997)
"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine
nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne
beeinträchtigt fühlen. Für das Wohlbefinden der Mieter kommt es nicht
nur auf sofort spürbare Einwirkungen der Antennenanlagen an, sondern
auch auf die Furcht vor Gesundheitsschäden, selbst wenn sich diese
später als unbegründet darstellen sollten. Es ist für diese
Auseinandersetzung belanglos, dass die Mobilfunkanlage rechtlich
zulässig ist und alle in Deutschland gültigen Grenzwerte
einhält."Amtsgericht München (1995)
"Die Stadt Maintal schließt keine neuen Verträge zur Errichtung
von Mobilfunksendeanlagen in Wohn- und Gewerbegebieten. Der Magistrat
soll sich an der Auswahl zukünftiger Standorte von Mobilfunkanlagen
aktiv beteiligen und dabei besonders darauf achten, dass neue Anlagen
nicht in bebauter Ortslage entstehen und bereits bestehende Sendemasten
außerhalb des Ortes möglichst von mehreren Mobilfunkbetreibern
gemeinsam genutzt werden. Dazu soll die Bürgerinitiative bei der
jeweiligen Standortwahl angehört werden." Parlament der Stadt
Maintal, einstimmiger Beschluss aller Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP
(Juni 2001)
"Keine Mobilfunkantennen mehr in sensiblen Bereichen wie
Kindergärten und Schulen. Sendeanlagen möglichst weit weg von
Wohngebieten." Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld und München
(Juli 2001)
"Keine Funkanlagen mehr auf Wohnhäusern der Stadt." Stadt
Aschaffenburg (November 1998)
"Sendeanlagen gehören nicht in Wohngebiete und auf Kirchen."
Bistümer München, Freising, Würzburg und Tübingen (Juli 1998)
"Der Mobilfunk trägt zur rasanten Zunahme von elektromagnetischen
Feldern bei. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht
ausgeschlossen werden." Umweltrat der Evangelischen Kirche von
Westfalen (2000)
"Mit unserem Eintreten für das Leben und die Bewahrung der
Schöpfung machen wir uns unglaubwürdig, wenn wir solche Sendestationen
ohne solide Einschätzung des möglichen Risikos zulassen."
Diözese Würzburg im 'Merkur plus' (Ausgabe 9/2001)
"Herz-Kreislaufbeschwerden zeigen einen direkten Zusammenhang mit
den gemessenen Feldstärken, der unabhängig davon festgestellt werden
kann, ob die betroffenen Personen Auswirkungen der Handymasten
befürchten oder nicht." Prof. Dr. Michael Kundi, Institut für
Umwelthygiene der Universität Wien, Resumee seiner Studie für die
Kärtner Landesregierung über die Auswirkungen von
Mobilfunk-Basisstationen auf 180 Bewohner von Häusern in deren Nähe
(August 2001)
"Das kann nur Mist sein." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr.
Jürgen Bernhardt in der 3sat-Fernsehsendung 'Grenzenlos' mit Franz Alt
zur Studie von Prof. Kundi, obwohl er, wie er auf mehrmaliges
hartnäckiges Nachfragen beteuerte, diese Studie noch gar nicht kannte
(22.8.2001)
"Je länger die Blut-Hirn-Schranken mit gepulsten Mikrowellen
bestrahlt werden, desto durchlässiger werden sie. Nach zwei Tagen war
das schon auffällig, nach vier Tagen wurde es immer deutlicher."
Prof. Dr. Johannes Goeke, Fachhochschule Köln, und Dr. Florian
Stögbauer, Neurologie der Universitätsklinik Münster (Juni 2001)
"Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von mindestens
500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden." "Wir beschäftigen
uns seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und
Insekten auf elektromagnetische Felder. Es werden dabei mit 217 Hz
gepulste Felder, wie sie für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen
deutliche feldbedingte Änderungen der Nervenzellen und der
Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur bei gepulsten
Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen lag bei 400
µW/m². Das sind Werte, wie sie auch in Wohnbereichen außerhalb der
Sicherheitszone von Sendeanlagen zu finden sind."
Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt,
Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)
"Die deutschen Grenzwerte sind zu hoch! Wir haben Hühnereier in
einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke unterhalb unserer
aktuellen Grenzwerte bestrahlt und damit ausnahmslos jedes Embryo
getötet! Kein einziges Küken ist geschlüpft, keines hat die Strahlen
überlebt. Aus der Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde,
schlüpften ausnahmslos gesunde Tiere." Prof. Dr. Dr. Andras Varga,
Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1991)
"Die Grenzwerte müssen um das 10.000fache gesenkt werden."
BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz (August 2001)
"Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie
enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und
absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen
Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt
ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt." Prof.
Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in einer
60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen
Grenzwerten (1999)
"Politisch befinden wir uns in der schwierigen Situation, dass die
Regelungen der 26. BImSchV nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen
Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen sollen. Der Grundgedanke guter
Umweltpolitik, nämlich der der Vorsorge, ist hier nicht implementiert.
Nicht nur wegen der emotionalen Debatten in der Bevölkerung, sondern
auch aus grundsätzlichen politischen Erwägungen wollen wir eine
Änderung der Philosophie, nämlich den Vorsorgegedanken zur jetzigen
Rechtslage auch im Bereich der elektromagnetischen Felder
verankern." Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(21.6.2001)
"Die Bundesregierung ignoriert tausende wissenschaftliche Studien
und beharrt auf viel zu hohen Grenzwerten. Finanzielle Interessen von
Großkonzernen haben Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung." Überschrift zum Bericht über Mobilfunkgrenzwerte:
Tagesspiegel Online (7.12.2001)
"Elektromagnetische Felder müssen viel ernster bewertet werden als
bisher." Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der
Universität Heidelberg (1990)
"Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch
sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur
Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer
Verhältnis zu der Gefahr steht." BGB § 228 (Notstand)
"Die bauliche Änderung von Gebäuden durch den Ein- und Aufbau von
Mobilfunkanlagen ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt
verfahrensfrei." Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (24.
Oktober 2001)
Die Stadtverwaltung Stuttgart stoppte den Aufbau einer D1-Basisstation
der DeTeMobil-Telekom mit der Begründung, die 7,30 Meter hohe
Antennenanlage sei genehmigungspflichtig. Dagegen klagte der Betreiber,
weil er davon ausging, dass solche Anlagen bis zu 10 Meter Höhe
genhemigungsfrei sind. Das Gericht gab der Verwaltung Recht, denn die
Montage einer solchen Mobilfunkeinrichtung sei als bautechnische
Änderung anzusehen. Also bedürfe es einer Genehmigung. Somit, so die
Stuttgarter Zeitung am 14.11.2001, "dürfen die Mobilfunkfirmen
nicht länger heimlich Antennen installieren".
"Eine dreiminütige Exposition durch gepulste
Mobilfunk-Mikrowellen, wie sie beim Handytelefonieren oder an
Basisstationen auftreten, reicht, um das Blutbild zu verändern. Die
Blutkörperchen kleben dann wie magnetisch angezogen zusammen wie in
einem Geldrollenpaket." Dr.med. Hans-Joachim Petersohn,
Umweltmediziner aus Düsseldorf (1999)
"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine
nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne
beeinträchtigt fühlen. Es ist dabei belanglos, ob die Mobilfunkanlage
rechtlich zulässig ist und alle gültigen Grenzwerte einhält."
Richter Manfred Sehlke, Urteil Amtsgericht München (27.3.1998)
"Die Glaubwürdigkeit der Mobilfunkindustrie wird maßgeblich davon
abhängen, ob es gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen
und die Kritiker stärker einzubinden. Dazu ist es wichtig, dass die
Industrie Mittel für unabhängige Forschung bereitstellt und die
Information über potenzielle Risiken unabhängigen Stellen
überlässt." Wolfram König, seit 1999 Präsident des Bundesamtes
für Strahlenschutz BfS, in einem Fernsehinterview (Juli 2001)
Anmerkung: Wie kann ein Amtsleiter von der Industrie, die
verständlicherweise ihre Interessen vertritt, interessenunabhängige
Forschung und Information erwarten? Und warum auch? Die Regierung hat im
Jahr 2001 nur für die Vergabe neuer Mobilfunklizenzen von der Industrie
100 Milliarden Mark kassiert und erneut die Richtigkeit der viel zu hoch
gesteckten Grenzwerte zum Wohle der Industrie bestätigt. Die Regierung
ist nicht bereit, nur ein einziges Prozent hiervon, das wären 100
Millionen Mark, in die längst überfällige Forschung zu investieren.
Mit 100 Millionen Mark ließe sich reichlich forschen. Frage: Wer ist
interessenabhängig, nur die Industrie oder auch die Regierung? Was
steht im Vordergrund, Wirtschaftswachstum oder Volksgesundheit? Die
Glaubwürdigkeit der Regierung und ihrer Behörden, speziell des
Bundesamtes für Strahlenschutz, wird maßgeblich davon abhängen, ob es
ihr gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen, die Kritiker
stärker einzubinden, Mittel für Forschung bereitzustellen, unabhängig
zu informieren und vernünftige Grenzwerte zu entwickeln, die nicht
allein die Industrie sondern an erster Stelle die Gesundheit des
Menschen schützen.
"Viele Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit,
Bewegungsschwierigkeiten, Sehstörungen... sind mit signifikanter
Auffälligkeit in einer Zone sehr nahe an Mobilfunk-Basisstationen
feststellbar. Ein deutlicher Anstieg von Beschwerden wie Reizbarkeit,
Depressionsneigung, Gedächtnisverlust, Schwindel... wurde in einer Zone
bis 100 Meter beobachtet. Bis 200 Meter fanden sich deutlich häufiger
Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unbehaglichkeit, Hautprobleme... Bis
300 Meter war chronische Müdigkeit besonders auffällig. Wegen dieser
Ergebnisse und in Anwendung des Vorsorgeprinzips wird empfohlen,
Mobilfunk-Basisstationen nicht näher als 300 Meter von Wohngebieten
entfernt zu installieren." Dr. Roger Santini, Elektrosmog-Experte
und Leiter des Labors für Biochemie und Pharmakologie im französischen
'Nationalen Institute für angewandte Wissenschaften' in der Zeitung 'La
Presse Mediale' nach Auswertung seiner Untersuchungen mit 530 Anwohnern
in der Nähe von Mobilfunkanlagen (10. November 2001)
"Ein potenzielles Risiko kann auch dann vorliegen, wenn dieses
Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht messbar ist, in welchem
Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht
eindeutiger wissenschaftlicher Daten noch nicht feststellbar ist, wie
sich das Risiko auswirken kann." "Eine Maßnahme zur
Verringerung eines Risikos darf sich nicht nur auf unmittelbare Risiken
beschränken, bei denen die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit viel
einfacher ist. Zeigen sich negative Wirkungen erst lange nach der
Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am
schwierigsten zu beweisen. Daher muss gerade in dieser Situation das
Vorsorgeprinzip angewendet werden."
Mitteilungen der EU-Kommission zum Vorsorgeprinzip (2.2.2000)
"Nach dem Vorbeugeprinzip ist die Gesellschaft verpflichtet,
umsichtige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende wissenschaftliche
Belege dafür vorliegen, dass Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben
könnte." Europäisches Parlament, PE Nr. 297.563 (Februar 2001)
"Vorsorge bedeutet nicht den Ausschluss von Risiken. Man muss die
Grenzwerte so niedrig ansetzen, dass sich die Technik gerade noch
realisieren lässt und zugleich ein Höchstmaß an biologischem Schutz
gewährleistet ist." Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des
Ausschuss Umwelt und Gesundheit der Bundesärztekammer, in der
'Ärztezeitung' (4. Oktober 2000)
"Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor
Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen biologisch besonders
aktiv sind." Dr. Hellmut Koch, Präsident der bayerischen
Ärztekammer im TV (2. Februar 2001)
"Bei der Strahlung von Sendemasten geht es um unfreiwillig
eingegangene Risiken und dauerhafte Belastungen. Es sind sehr viele
Menschen betroffen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es
unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip zu orientieren. Der
gültige Grenzwert orientiert sich an thermischen Effekten, die bei viel
niedrigeren Feldintensitäten auftretenden biologischen Effekte werden
nicht berücksichtigt. Von der Installation von Basisstationen in der
Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Kranken-häusern ist
dringend abzuraten. Es sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen,
um eine möglichst niedrige Exposition aller Anrainer zu
gewährleisten." Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin (September 2001)
· "Jede Schule in Großbritanien erhielt von der Regierung die
schriftliche Empfehlung, sich mit dem verantwortlichen Betreiber in
Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Hauptstrahlrichtung der
Antennen einer Mobilfunk-Basisstation nicht auf das Schulgebäude
fällt." The Times, London (27. Juli 2000)
"Es gibt inzwischen eine Fülle von Laborbelegen auf Zellebene und
am Tier zu Wirkungen bei niedrigen Expositionsniveaus der
Mobilfunk-Strahlung. Ergänzt werden diese durch eine Menge
epidemiologischer Forschung am Menschen, die Gesundheitsschäden zeigen.
Es ist wissenschaftlich unhaltbar, dass es keine nichtthermischen
Wirkungen gäbe und dass die geltenden Grenzwerte für die
Öffentlichkeit angemessen wären. Dutzende von Arbeiten erhärten und
bestätigen die Beziehung zwischen Mikrowellen und einer Palette von
Krebstypen." "Regierung und Industrie haben versichert,
Mobilfunk wäre völlig ungefährlich. Es gibt eine große Zahl
wissenschaftlicher Ergebnisse, die das widerlegen. Wir haben
Forschungsergebnisse zusammengestellt, die hauptsächlich von
Regierungen und der Industrie finanziert wurden und die belegen, dass
die Strahlung folgende Effekte verursacht: Veränderungen der
Hirnaktivität, der Reaktionszeit, des Kalzium-Ionenflusses, des
Zentralnervensystems, des Herz-Kreislaufsystems; Reduktion der
REM-Phasen, der Produktion von TSH-Hormonen, des Hormons Melatonin, der
Zellproliferationsrate, der Spermienzahl bei Ratten; Erhöhung der
lokalen Temperatur, des Hörstammhirn-Respons, der
Chromosomen-Aberration, der Hirntumorrate, der DNS-Synthese, der
Augentumorrate, von Stresshormonen, der Zell-Proliferationsrate, von
DNS-Strangbrüchen, der Embryonen-Mortalität bei Küken, der Krebsrate
bei Mäusen, des Tumor-Nekrosis-Faktors (TNK) bei Mäusen; Öffnung der
Blut-Hirn-Schranke; Beeinflussung der Genaktivität, von
Herzschrittmachern und anderen technischen Geräten; Schlafstörung,
Müdigkeit, Blutdruckerhöhung, Gedächtnisverlust,
Konzentrationsprobleme, Kopfschmerz, Unwohlsein, Schwindel;
Verhaltensstörungen, Verwerfen, Fruchtbarkeitsstörungen,
Milchleistungsabfall, Konjunktivitis bei Rindern."
"Die Beweislage ist überwältigend, dass elektromagnetische
Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter
und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen
interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn, Herz und Zellen selbst intern
elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung
nutzen, einschließlich derer, die im EEG, EKG veranschaulicht werden,
sind sie auch für elektromagnetische Signale von außen sensibel, die
als Störsignale wirken, aber nicht als solche erkannt werden. Insofern
sind all diese biologischen und Gesundheitseffekte verständlich."
"Die Basisstationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl
der Missbildungen, vieler Krebsarten, zahlreicher anderer Krankheiten,
schwerwiegender neurologischer und Herzerkrankungen sowie der
Todesfälle ansteigen lassen. Die in Wohngebieten bereits zu Tausenden
installierten Mobilfunk-Basisstationen unterwerfen Millionen Menschen
einer Strahlenexposition, von deren Niveau bekannt ist, dass es
ernsthafte Gesundheitsschäden verursacht. Diese Probleme werden sich
verschärfen, wenn nicht sofort drastische, gezielte Veränderungen
eingeleitet werden, um den Trend umzukehren und nur an solchen Stellen
neue Feststationen zu installieren, von wo aus sie in Wohngebieten
lediglich niedrige Belastungen erzeugen können, und zwar unter 100
µW/m²."
Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, Auszüge aus
seinen Stellungnahmen zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Regierung
Neuseelands, mehrfach weltweit veröffentlicht und unter anderem
vorgetragen vor dem Europa-Parlament in Brüssel (Oktober 1999, Januar
2000, Mai und Juni 2000)
"Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte 'Elektrosmog' eine
wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Die
elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist insofern
besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne
entzieht, ein Umstand, der eine eher sorglose Herangehensweise in Bezug
auf den eigen Schutz fördert." "Es ist nicht so sehr, dass in
der Hast diese neue und hochwertige Technologie verfügbar zu machen die
erforderlichen Sicherheitsuntersuchungen umgangen oder Kompromisse
eingegangen wurden, sondern eher, was verwerflicher ist, dass bereits
verfügbare Hinweise darauf, dass die Technologie möglicherweise nicht
gerade sicher ist, sowohl von der Industrie als auch von nationalen und
internationalen Kontrollbehörden beflissen ignoriert wurden und
werden."
"Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet und die
Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und
Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien
elektronischen Instrumenten mehr Schutz bieten als dem Menschen."
"Man darf wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, dass, träfe ein
neues Medikament oder Lebensmittel auf den selben Mangel an Konsens und
gleich starke Bedenken, es niemals zugelassen würde."
"Besondere Besorgnis in der Öffentlichkeit und die meiste
Entrüstung erregt die unfreiwillige, rund um die Uhr stattfindende
Belastung durch die Emissionen von Basisstationen, wenn diese
unsensiblerweise in der Nähe von Häusern, Schulen oder Krankenhäusern
aufgestellt wurden. Die nahe Umgebung ist permanent und unausweichlich
belastet. Dies ist ein völlig inakzeptabler Sachstand, der schwer
wiegende ethische Fragen aufwirft und wohl den Nürnberger Code insofern
verletzt, als dass es diese Menschen sind, an denen sich schließlich
zeigen wird, ab welchem Grad die chronische Belastung durch solche
Felder schädlich ist, also Informationen, die gegenwärtig noch nicht
verfügbar sind. Anders ausgedrückt: Im Endeffekt sind sie
unfreiwillige Objekte eines Massenexperiments."
"An Stellen mit Langzeitbelastung sollte 100 µW/m² nicht
überschritten werden."
Auszüge aus der 36-Seiten-Veröffentlichtung des Europäischen
Parlamentes in Luxemburg, Wissenschafts-Direktion, Experten-Kommission
STOA: Bewertung Wissenschaftlicher und Technologischer Optionen, PE Nr.
297.574 (März 2001)
"Es gibt handfeste politische und ökonomische Gründe für das
Bedürfnis, dass eine Mobilfunk-Belastung keine Auswirkungen haben
sollte, wie es andererseits unter dem Gesundheitsaspekt ebenso starke
Gründe dafür gibt, das Risiko realistisch zu untersuchen. Wer sich
öffentlich für die Gesundheitsaspekte einsetzt, muss auf Widerstand
gefasst sein, der sich wissenschaftlich gibt, aber nicht ist."
Prof. Dr. J.R. Goldsmith im 'Journal of Occupational and Environmental
Health' (1995)
"Die BSE-Krise ist unter anderem auch eine Folge dessen, dass
bereits seit Mitte der 80er Jahre warnende Stimmen von Wissenschaftlern,
Politikern und Experten sowie Forderungen nach vorbeugendem
Gesundheitsschutz nicht beachtet wurden, weil wissenschaftlich
unanfechtbare Forschungsergebnisse angeblich nicht vorlagen. Eine
ähnliche Situation lässt sich in der Entwicklung des Mobilfunks
konstatieren." Die PDS in einer Anfrage an die Bundesregierung (1.
März 2001)
"Mobilfunkstrahlen begründen die vernünftige Vermutung, nicht
unschädlich für die Gesundheit von Menschen zu sein, die ihnen
permanent ausgesetzt sind." Aus dem Urteil des Gerichtes Erster
Instanz in Bilbao/Spanien (Juni 2001)
Das Gericht untersagte den weiteren Betrieb einer Mobilfunkstation, da
es gesundheitliche Klagen aus der Nachbarschaft gab. Der Richter führte
aus, dass die Antenne solange verboten bleibt, bis der Betreiber Airtel
schlüssig nachweisen kann, dass deren Strahlung unschädlich ist.
"Die Handymasten werden stillgelegt. Es ist größtmögliche
Vorsicht geboten." Aus dem Urteil des Gerichtes von Valladolid/Spanien
(Dezember 2001)
In Valladolid legte das Gericht sechs Mobilfunkmasten mit 36
Einzelantennen verschiedener Betreiber in der Nähe einer Schule still.
Drei Kinder erkrankten in dieser Schule innerhalb weniger Monate an
Leukämie und eines an Lymphdrüsenkrebs. Es wurden außer den
Mobilfunk-Mikrowellen keine anderen Risikofaktoren wie z.B. Schadstoffe
gefunden. Das erhärte den Verdacht, dass der Funk die Ursache für die
Krebsfälle ist. Darauf deute zusätzlich hin, dass es nach der
Installation der Funkmasten auch in den umliegenden Wohnhäusern bereits
18 Krebsfälle bei Kindern gibt. Die Antennen bleiben trotz aller
Proteste der Industrie abgeschaltet und müssen demontiert werden.
"Wir drehen den Strom für Sender in der Nähe von Schulen und
Wohngebieten ab." Drohung mehrerer spanischer Kommunen an die
Mobilfunkbetreiber (Januar 2002)
"Es gibt erdrückende Beweise für die Gefährlichkeit der
Mobilfunk-Strahlung", speziell in Bezug auf
,"Gedächtnisverlust, Alzheimer und Krebs". Den
Mobilfunk-Wildwuchs gilt es zu bremsen. "Die Bauordnung muss
geändert und ein Genehmigungsrecht für alle Mobilfunkanlagen
eingeführt werden." Die Kommunen sollen die Daten der Sender
veröffentlichen und Bürger anhand von Messungen über die
Strahlungsintensität vor Ort aufklären Die Regierungen sind untätig.
BN, Bund Naturschutz in Bayern auf einer Pressekonferenz (14. Februar
2002)
"Beim Bundesamt für Strahlenschutz wird immer betont, es gäbe
keine Anhaltspunkte, dass Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist.
Keiner macht sich die Mühe, vorliegende Studien gründlich zu
analysieren. Stattdessen argumentiert man mit Gegenstudien, die
scheinbar zu den Gutachten der Kritiker im Widerspruch stehen. Bei uns
ist die Lobby der Netzbetreiber wohl zu mächtig." Prof. Dr.
Günter Käs, Radar- und Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität
Neubiberg/München in einem Interview mit der Rheinischen Post (22.
Februar 2002)
"Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen
Katastrophe, ehe der Staat seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die
Risiken auf gesetzlichem Wege minimiert. Bislang haben die
Gewinninteressen der Industrie jedoch Vorrang." ,,Es ist nur eine
Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch
krank werden." Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker der
Medizinischen Universität Lübeck, in einem Interview mit der
Zeitschrift BIO (Ausgabe 3/2002) zum Thema Mobilfunk allgemein (erstes
Zitat) und über periodisch gepulste technische Felder, wie sie beim
Mobilfunk (217 Hertz), bei DECTSchnurlostelefonen (100 Hz) und bei
unseren EIektronetzen (50 Hz) zu finden sind (zweites Zitat).
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